Das Gebet "Assalat الصلاة"
Die zweite Säule ist das rituelle Gebet, Salat genannt. Nach dem Glaubensbekenntnis ist das rituelle Gebet die höchste Pflicht eines Muslim. Es gibt fünf Gebete am Tag, und wird vor dem Sonnenaufgang, mittags, nachmittags, abends und in der Nacht und an jedem geeigneten und sauberen Ort verrichtet. Eine besondere Stellung nimmt das Freitagsgebet in der Moschee ein. Das Gebet verbindet die Rezitation ausgesuchter Suren mit Bittgebeten und Lobpreisungen in arabischer Sprache mit rituellen Bewegungsabläufen. Der Betende beabsichtigt, die Gegenwart Gottes in seinem Herzen zu spüren. Dadurch soll der Gläubige von Schlechtem abgehalten werden und sich Gott zuwenden.
Sofern es möglich ist, wird das Gebet gemeinsam in der Moschee verrichtet. Wenn dies nicht möglich ist, kann man es auch selbständig zu Hause verrichten.
Der erste Grundpfeiler islamischen Gottesdienstes,
die Säule der Religion, das Licht des Glaubens,
das Gefährt der Gläubigen zum Aufstieg in den Himmel
„Wahrhaft erfolgreich werden die Gläubigen sein; diejenigen, die in ihren Gebeten voll frommer Ehrerbietung sind.“ (Qur’ân, 23:1-2)
Das menschliche Leben ist voll von Erscheinungen, die zur Suche nach der Wahrheit einladen, um den Schöpfer des Universums zu finden. Diese Erscheinungen entsprechen in konsequenter Weise unserer natürlichen Veranlagung, zu glauben und anzubeten; und diese ist ein angeborener und feststehender Bestandteil der menschlichen Natur. Diejenigen, denen die göttliche Wirklichkeit und Wahrheit verschlossen sind, gehen in die Irre, indem sie machtlose Wesen vergöttern, die ihnen nichts nützen können. Dabei geraten sie, wie in der Vergangenheit und auch heutzutage deutlich sichtbar ist, auf Abwege, die vollkommen unsinnig sind und jeder Logik widersprechen. Millionen von Menschen vergöttern so zum Beispiel Kühe und ähnliche Geschöpfe, während viele andere in ihren verfälschten Religionen dem transzendenten all-erhabenen Herrn menschliche Körperlichkeit zuschreiben.
All dies zeigt deutlich, dass der Mensch, um seine Bestimmung zu erfüllen, seinem wahren Wesen nur als Diener seines Erschaffers gerecht werden kann, wie es im heiligen Qur’ân beschrieben wird:
„Und ich habe die Jinnen und die Menschen zu nichts anderem erschaffen, als Mir zu dienen.“ (51:56)
Entsprechend dieser göttlichen Bestimmung ist der Mensch zur Dienerschaft erschaffen, das Geheimnis seiner Existenz ist in dieser Wesensart verborgen und diese beinhaltet, dass er sich in einem andauernden Zustand von Ohnmacht und Bedürftigkeit gegenüber seinem Herrn befindet. Deshalb hängt das Maß des Heils und Erfolges des Menschen davon ab, wie weit er in der Lage ist, diese naturgegebene Veranlagung Realität werden zu lassen, um so die Ehre und Würde des Menschseins zu verwirklichen. Seine Aufgabe ist dabei, seinen Herrn zu lobpreisen und anzubeten. Letztendlich beruhen alle erhabenen Charakterzüge und höheren Rangstufen, die den Menschen zuteilwerden, auf der erfolgreichen Bewältigung dieser Aufgabe. Im heiligen Qur’ân heißt es dazu:
„Sprich: ‚Was soll Sich mein Herr um euch kümmern, wenn ihr (Ihn) nicht anbetet?’” (25:77)
Hier, wie in vielen anderen Versen des Qur’ân, sagt Allah deutlich, dass der Mensch, über das Glauben hinaus, gute Werke tun muss. Deshalb begeben sich die Gläubigen, deren Ziel es ist, reinen Herzens in die göttliche Gegenwart zu gelangen, zu den ehrwürdigen, reinen Quellen der gottesdienstlichen Handlungen. Dies sind die rechtschaffenen Werke, die ihre bereitwilligen Herzen voranschreiten lassen auf der Reise zu den Ozeanen der göttlichen Einheit ihres Herrn. Und das Gebet ist, zweifelsohne, die erhabenste und wichtigste Form des Gottesdienstes, der den Diener hin zu diesen Ozeanen führt, denn das Gebet ist, in Hinblick auf seinen Inhalt, seine Bedeutung und den damit verbundenen Rang, das Herzstück und der Höhepunkt aller Glaubenspraxis.
Die gesamte Schöpfung in diesem Universum, die Sonne, die grünen Weiden und die Bäume, sie alle lobpreisen Allah. Vögel, Berge und Sterne verkünden in uns unbekannter und unbegreiflicher Weise Sein Lobpreis. Die Pflanzen preisen Ihn durch ihr aufrechtes Stehen, Tiere lobpreisen Ihn, indem sie sich verneigen, leblose Objekte preisen Ihn durch ihr Liegen. Demselben Schema folgen auch die himmlischen Wesen. Manche der Engel lobpreisen ihren Herrn im Stehen, andere durch Sich-Verneigen oder Niederwerfung und wieder andere im Liegen. Das Gebet jedoch, das Allah den Menschen als Vehikel ihrer Himmelsreise dargeboten hat, schließt all diese unterschiedlichen Formen der Anbetung ein. Darum werden denen, die ihr Gebet wahrhaftig in Aufrichtigkeit verrichten, grenzenloser Lohn und unzählbare Stufen spiritueller Erfahrungen zuteil, denn diese Art der Anbetung birgt in sich die Gesamtheit aller Formen von Gottesdienst, die die Wesen dieser und anderer Welten verrichten können.
In dieser Weise ist das Gebet der Treffpunkt mit Allah und ein Geschenk an die Muslime, das im Kleinen der Himmelfahrt (Mi´râj) des Propheten – Allah segne ihn und schenke ihm Frieden – entspricht. So soll man sich der göttlichen Gegenwart durch das Gebet nähern, wie es im heiligen Qur’ân heißt:
„… und wirf dich (in Anbetung) nieder und nähere dich (Allah)!“ (96:19)
Im aufrichtigen Gebet verschwindet alles andere außer Allah und alle weltlichen Angelegenheiten bleiben zurück. Der Anbetende und der Angebetete kommen an einem Treffpunkt zusammen. So kann der Mensch in die Tiefe göttlicher Geheimnisse vordringen. Die Verrichtung des Gebetes wurde dem Propheten – Allah segne ihn und schenke ihm Frieden – während seiner Begegnung mit Allah in der Nacht der Himmelsreise (Laylatu l-Mi`râj) aufgetragen, als er, ohne Vermittlung des Erzengels Jibrîl, seinem Herrn gegenüber trat.
Durch keine andere religiöse Handlung kann man den gleichen Grad an Perfektion, innerem Frieden, Entspannung, Ruhe und Nähe gewinnen, wie durch das Gebet. Die Rangstufe des Gebets entspricht im Diesseits der des Anblicks Allahs im Jenseits, denn durch keine andere Art von Gottesdienst kommt der Diener Allah näher als durch das Gebet. Die feinste Art des Schmeckens und die größten spirituellen Erfahrungen finden sich im Gebet. Man könnte sagen, dass alle anderen Formen des Gottesdienstes für den Diener Vorbereitungen oder Vorstufen des Gebetes sind.
In dieser Weise ist das Gebet vergleichbar mit dem brennenden Busch, der dem Propheten Mûsâ – auf ihm sei der Friede – den Weg wies. Es ist der Trost gebrochener Herzen und ein Quell der Freude für die, deren Seelen der Beschäftigung mit dieser Welt überdrüssig geworden sind. Es ist geistige Nahrung und das Heilmittel der Seele. Und es ist die Sprache der Gotterkennenden. Der Prophet – Allah segne ihn und schenke ihm Frieden – pflegte, wenn der Druck weltlicher Pflichten auf ihm lastete, Bilâl aufzufordern:
„O Bilâl, bring uns zur Ruhe mit dem Ruf zum Gebet!“
Es gibt keine andere Art von Gottesdienst, die dem Gebet vergleichbar wäre. Derjenige, der das Gebet verrichtet, kann sich mit nichts anderem beschäftigen, als mit dem Gebet. Das Gebet unterbricht seine Verbindungen mit jeder anderen Beschäftigung. Im wahrhaft aufrichtigen Gebet wird einem die Gelegenheit zur Begegnung mit Allah gegeben. Kein anderer Akt der Anbetung hat diese Freude zu bieten. Während des Fastens kann man zum Beispiel als Verkäufer oder Käufer auf dem Marktplatz stehen. Ähnliches gilt für den, der die Pilgerfahrt vollführt. Doch derjenige, der das Gebet verrichtet, kann niemals währenddessen Verkäufer oder Käufer sein. Er kann nur das Gebet verrichten, das heißt, er ist sowohl physisch als auch spirituell in der Gegenwart Allahs.
Aufrichtige Gläubige verrichten ihre Gebete fünfmal am Tag, so wie es ihnen im Qur’ân geboten wird:
„… wahrlich, das Gebet ist für die Gläubigen Pflicht zu festgesetzten Zeiten.“ (4:103)
Darüber hinaus verrichten sie freiwillige Gebete, um, Schritt für Schritt, einen Platz unter den rechtschaffenen Dienern Allahs einzunehmen und schließlich, durch die endlose Großzügigkeit und Barmherzigkeit ihres Herrn, die Heimstätte des Friedens zu erreichen, die Allah ihnen bestimmt hat, wenn Er sagt:
„Kehre zurück zu deinem Herrn …“ (89:28)
Diejenigen Muslime, die diesen Pfad beschreiten, erfahren die Stufe, die gemeint ist, wenn Allah sagt:
„… so gedenket Meiner, damit Ich euer gedenke!“ (2:152)
Sie erfreuen sich an der Bedeutung des Ausspruchs:
„… und das Gedenken Allahs ist am größten“ (29:45)
Diese Aussage beinhaltet zwei Bedeutungen. Zum einen, Allahs zu gedenken und, im Besonderen, Allahs in Form des Gebets zu gedenken, zum anderen aber auch: ‚Allahs Gedenken an Seine Diener ist größer als das Gedenken der Diener an Allah.’ Das Gebet ist die grundlegende und wichtigste gottesdienstliche Handlung, die den Diener Allah näher bringt.
Es ist bemerkenswert, dass Menschen oft in Zeiten innerer Verzweiflung, wenn das Herz einer Phase der Prüfung ausgesetzt oder Schwierigkeiten begegnet, beginnen, das Gebet zu verrichten, welches sich dann, nach und nach, zu einem Quell freudiger Erfahrung weiterentwickelt, bis hin zu den Empfindungen der Freude anlässlich der Festtage und der damit verbundenen Gebete. Wenn wir versuchen, eine symbolische Verbindung herzustellen, können wir sagen, dass diejenigen, die regelmäßig in dieser Welt ihre Gebete verrichten im Jenseits ihre Belohnung ähnlich den Freuden eines großen Festes erfahren werden, denn das Gebet ist sinngemäß die Hinführung des Dieners zu Perfektion und unermesslichem Gotteslohn.
In materieller Hinsicht gehört zu den Vorteilen des Gebets, dass es durch seine verschiedenen Bewegungsabläufe den Körper beweglich und gesund hält. Darüber hinaus organisiert es den Tagesablauf und bringt Ordnung in das gesamte Leben.
Zu den unzähligen spirituellen Segnungen des Gebets gehört, dass derjenige, der es gewissenhaft verrichtet, die Freuden des Daseins in der göttlichen Gegenwart empfindet, und dass das Gebet ihm gleichzeitig Gelegenheit zu tiefer meditativer Versenkung und Zuflucht in Zeiten der Bedrängnis bietet, ebenso wie es in guten Zeiten ein Quell des Glücks ist. Es ist die Nahrung der Seele, der Bewahrer des Glaubens und das Band, das die Verbindung mit dem göttlichen Wesen des All-Erhabenen knüpft.
In Hinblick auf die menschliche Gesellschaft bietet das Gebet Gelegenheit zum Zusammenkommen, zu gegenseitigem Kennenlernen und Schließen von Freundschaften, indem es ein Gemeinschaftsgefühl herstellt und die Bande der Geschwisterlichkeit unter den Gläubigen stärkt.
Es muss betont werden, dass es keine akzeptable Ausrede dafür gibt, sich nicht darum zu bemühen, das Gebet zu verrichten. Selbst auf dem Schlachtfeld während eines Krieges sollen die Kämpfer abwechselnd das Gebet verrichten. Und ebenso wenig gibt es Ausreden für Frauen, nicht zu beten, außer wenn Gründe vorliegen, die in ursächlichem Zusammenhang mit der weiblichen Gesundheit stehen.
Der Prophet – Allah segne ihn und schenke ihm Frieden – nahm das Gebet so ernst, dass er selbst in den letzten Momenten seines Lebens noch warnte:
„Das Gebet! Achtet auf das Gebet!“
Eine Warnung, die wir uns zu Herzen nehmen sollten, indem wir ein stetiges Bewusstsein der immensen Bedeutung des Gebetes kultivieren.
Die Seelen derer, die dieser Warnung Rechnung tragen und wirklich die Wichtigkeit des Gebets wahrnehmen, machen es zum kostbarsten Genuss ihres Daseins. Wenn sie sich zum Gebet erheben, lassen sie die vergängliche Welt und ihr eigenes Dasein in der spirituellen Begegnung mit Allah hinter sich.
Ein aufrichtig Betender sollte sich, damit seine Gebete angenommen werden, bemühen, die folgenden Eigenschaften zu verkörpern, die im Qur’ân in der Sure al-Ma´ârij aufgezählt werden:
1. „… diejenigen, die ihre Gebete einhalten“
2. „… diejenigen, in deren Besitz ein bestimmter Anteil für den Bittenden und den Bedürftigen ist…“
3. „… diejenigen, die an den Tag des Gerichts glauben…“
4. „… diejenigen, die wegen der Strafe ihres Herrn besorgt sind…“
5. „… diejenigen, die ihre Scham bewahren…“
6. „… diejenigen, die mit dem ihnen anvertrauten Gut redlich umgehen und erfüllen, wozu sie sich verpflichtet haben…“
7. „… diejenigen, die in ihrem Zeugnis wahrhaftig sind…“
8. „… diejenigen, die ihr Gebet getreulich verrichten…“
„Sie sind es, die in den Gärten (des Paradieses) hochgeehrt sein werden.“[1]
O unser Herr! Erweise Du uns diese Ehre und Lass’ uns unsere Gebete entsprechend ihrer wirklichen Bedeutung und im Bewusstsein ihrer zugrundeliegenden Weisheit verrichten und lass’ sie zu einer Himmelsreise (Mi´râj) in Deine göttliche Gegenwart werden! Mach’ unsere Gebete zum Anlass unserer Freude und zum Genuss unserer Seelen in dieser Welt und ebenso im Jenseits!
Âmîn!
Es gibt zwölf Bedingungen für das Gebet. Einige davon sind äußere Voraussetzungen und werden als ‚Bedingungen für das Gebet’ bezeichnet. Andere sind innere Bedingungen und werden ‚Säulen des Gebets’ genannt.
1. Bedingungen (Schart, pl. Schurût) für das Gebet:
1. Reinheit von unsichtbaren Verunreinigungen (Tahârat min al-Hadath): Diese wird hergestellt durch die Gebetwaschung oder die Ganzwaschung des Körpers beziehungsweise, falls diese nicht möglich sein sollten, durch die ersatzweise Waschung mit Erde oder etwas Ähnlichem.
2. Reinheit von sichtbaren Verunreinigungen (Tahârat min an-Najâsa): Dies bedeutet, dass der gesamte Körper, die Kleidung, ebenso wie der Boden, auf dem gebetet wird frei von Verunreinigungen sein müssen.
3. Bedeckung der zu bedeckenden Körperteile (Satru l-Aura) durch entsprechende Kleidung, die den Vorschriften zur Bedeckung der Nacktheit entsprechen. Dies bedeutet für den männlichen Gläubigen, mindestens den Bereich vom Nabel bis über die Knie zu bedecken. Für Damen bedeutet es, den gesamten Körper außer Gesicht, Händen und Füßen zu bedecken. Wenn während eines der als ‚Säulen des Gebets’ bezeichneten Bestandteile ein Viertel eines zu bedeckenden Körperteils unbedeckt ist, wird das Gebet dadurch ungültig.
4. Hinwendung zur Gebetsrichtung (Istiqbâlu l-Qibla) bedeutet, sich während des Gebets der richtigen Gebetsrichtung, der Qibla, das heißt, in Richtung der Ka´ba in Mekka, zuzuwenden. Wenn man sich während des Gebets von der Gebetsrichtung abwendet, wird das Gebet dadurch ungültig.
5. Die Gebetszeit (Waqt): Die fünf täglichen Pflichtgebete müssen innerhalb ihrer vorgeschriebenen Zeit verrichtet werden und können nicht vorgezogen oder aufgeschoben werden.
6. Die Absicht (Niyyat): Die Absicht, das entsprechende Gebet zu verrichten, sollte innerlich gefasst werden. Beim Gemeinschaftsgebet sollte der Vorbeter (Imâm) beim Fassen der Absicht die Leitung des Gebets mit einschließen.
2. Säulen (Rukn, pl. Arkân) des Gebets
1. Die Eröffnung des Gebets mit den Worten ‚Allahu akbar’ (Takbîru l-Iftitâh): Das Gebet wird, nachdem die Absicht zum Gebet gefasst wurde, eröffnet, indem man mit erhobenen Händen Takbîr, das heißt, die Worte ‚Allahu akbar’ ausspricht.
2. Stehen (Qiyâm) im Gebet für diejenigen, die in der Lage sind, zu stehen. Wer nicht in der Lage ist, im Stehen zu beten, kann auch in einer anderen, seinen Möglichkeiten entsprechenden, Position beten.
3. Rezitation (Qirâ’at) aus dem heiligen Qur’ân in der stehenden Position. Die Rezitation sollte mindestens aus drei kurzen Versen (Âyât) aus dem Qur’ân bestehen.
4. Verneigung (Rukû´): Auf die Rezitation im Stehen folgt die Verneigung, bei der die Hände die Knie umfassen.
5. Niederwerfung (Sajda, pl. Sujûd): Nachdem man sich wieder aus der Verneigung erhoben hat, folgt die Niederwerfung. Das bedeutet, sich auf dem Boden in eine Position zu begeben, bei der Stirn, Nase, beide Handflächen und Knie den Boden berühren müssen.
6. Aufrecht-Sitzen am Ende des Gebets (Qa´datu l-akhîra): Dies bedeutet, am Schluss des Gebets so lange aufrecht zu sitzen, wie nötig ist, um das ‚at-Tahiyyât’ genannte Bittgebet zu sprechen.
3. Notwendige Bedingungen (Wâjib) des Gebets:
1. Das Gebet mit den Worten ‚Allahu akbar’ zu beginnen.
2. Während der Pflichtgebete in den ersten beiden Gebetseinheiten, im Witr-Gebet und in allen freiwilligen Gebeten in jeder Gebetseinheit, die erste Sure des Qur’ân (al-Fâtiha) zu rezitieren.
3. Rezitation der Sure al-Fâtiha vor der Rezitation von anderen Suren oder Versen.
4. Während der Pflichtgebete in den ersten beiden Gebetseinheiten, im Witr-Gebet und in allen freiwilligen Gebeten in jeder Gebetseinheit nach der Sure al-Fâtiha eine weitere Sure oder eine, der kürzesten Sure von drei Versen entsprechende, Anzahl von Qur’ânversen zu rezitieren.
5. Während der Niederwerfung (Sajda) sowohl mit der Stirn als auch mit der Nase den Boden zu berühren.
6. Aufeinander folgend zwei Niederwerfungen (in jeder Gebetseinheit) zu vollführen.
7. Vollständige Ausführung aller Abläufe und Positionen
8. Aufrechtes Sitzen (Qa´da) nach zwei Gebetseinheiten in den Gebeten, die aus drei oder vier Gebetseinheiten bestehen.
9. Während des aufrechten Sitzens, sowohl nach zwei Gebetseinheiten als auch am Ende des Gebets, das ‚at-Tahiyyât’ genannte Bittgebet zu sprechen.
10. (Wieder-)Aufstehen nach dem Sitzen im Anschluss an zwei Gebetseinheiten nach dem Sprechen des ‚at-Tahiyyât’ genannten Bittgebetes in den Pflichtgebeten, die aus mehr als zwei Gebetseinheiten bestehen, sowie beim Witr-Gebet.
11. Deutlich hörbare Rezitation der Sure al-Fâtiha und der darauffolgend rezitierten Verse durch den Imâm im gemeinschaftlich verrichteten Gebet während der ersten beiden Gebetseinheiten des Morgen-, Abend- und Nachtgebets, sowie im Freitagsgebet (Salâtu l-Jumu´a) und bei den Festtagsgebeten (Salâtu l-´Îd).
12. Leise, nur für den Rezitierenden selbst hörbare, Rezitation während des gesamten Mittags- und Nachmittagsgebets, sowie während der Gebetseinheiten im Abend- und Nachtgebet, die auf das Sprechen des at-Tahiyyât nach den ersten zwei Gebetseinheiten folgen.
13. Deutlich hörbare Rezitation der Sure al-Fâtiha und der darauffolgend rezitierten Verse durch den Imâm im gemeinschaftlich verrichteten Tarâwîh– und anschließenden Witr-Gebet während des Monats Ramadân.
14. Im gemeinschaftlich verrichteten Gebet rezitiert nur der Imâm die Sure al-Fâtiha und die darauffolgend rezitierten Suren oder Verse. Die dem Imâm im Gebet Folgenden rezitieren nicht.
15. Rezitation des ‚Qunût’ genannten Bittgebets in der letzten Gebetseinheit des Witr-Gebets.
16. Die Festtagsgebete mit den ihnen vorbehaltenen, zusätzlichen Takbîr zu verrichten.
17. Beenden des Gebets durch Aussprechen des Friedensgrußes (Salâm), zur rechten und zur linken Seite.
18. Vollführen der Niederwerfung der Vergesslichkeit (Sajdatu s-Sahw), wenn dies erforderlich ist.
19. (Zusätzliche) Niederwerfung im Gebet, wenn Qur’ânverse rezitiert werden, bei deren Rezitation eine Niederwerfung vorgeschrieben ist.
4. Dem Brauch (Sunna) des Propheten (s) entsprechende Bestandteile des Gebets
1. Heben der Hände bis zu den Ohren bei der Eröffnung des Gebets, zu Beginn des Qunût im Witr-Gebet und bei den zusätzlichen Takbîrwährend der beiden Festtagsgebete. Anschließend werden die Hände (rechte Hand über der linken) knapp unterhalb des Nabels (bei Damen in Brusthöhe) übereinandergelegt.
2. Lesen der ‚Subhânaka’ genannten Formel sowie der Worte ‚A´ûdhu billâhi min asch-Schaytâni r-rajîm’, (‚Ich suche Zuflucht bei Allah vor Schaytân, dem Gesteinigten’) vor der Sure al-Fâtiha in der ersten Gebetseinheit jedes Gebets.
3. Leise, nach der Rezitation der Sure al-Fâtiha, sowohl im gemeinschaftlichen Gebet als auch beim alleine verrichteten Gebet, ‚Âmîn’ zu sagen.
4. Das Aussprechen des Takbîr (beim Übergang von einer Gebetsposition in eine andere), außer dem Takbîru l-Iftitâh, denn dies zählt zu den Pflichtbestandteilen (Säulen) des Gebets.
5. Bei der Rückkehr aus der Verneigung in die stehende Position zu sagen: ‚Sami´a llahu liman hamidah’ (‚Allah hört den, der Ihn lobpreist’) und anschließend: ‚Rabbanâ laka l-hamd’ (‚Unser Herr, Lobpreis sei Dir!’).
6. In der Verneigung drei Mal zu sagen: ‚Subhâna rabbiyya l- ´Azîm’ (‚Lob sei meinem Herrn, dem All-Gewaltigen’) und in der Niederwerfung: ‚Subhâna rabbiyya l- A´lâ’ (‚Lob sei meinem Herrn, dem Allerhöchsten’).
7. Während der Verneigung mit den Händen die Knie zu umfassen, die Ellbogen dabei gerade zu strecken und den Kopf in gerader Linie mit dem gestreckten Rücken zu halten.
8. Beim Übergang in die Niederwerfung zuerst die Knie, dann die Hände, dann das Gesicht den Boden berühren zu lassen und sich anschließend in umgekehrter Reihenfolge aus der Niederwerfung zu erheben, sowie das Gesicht in der Niederwerfung zwischen beiden Händen zu platzieren.
9. Während der Position des Aufrecht-Sitzens die Hände auf die Knie zu legen, das ‚at-Tahiyyât’ genannte Bittgebet zu sprechen und zusätzlich, während des Sitzens am Ende des Gebets, daran anschließend ‚Salawât ´alâ n-Nabiyy’, Segenswünsche auf den Propheten – Allah segne ihn und schenke ihm Frieden – zu sprechen.
10. Beim Aussprechen der Friedensgrüße ‚As-Salâmu alaikum wa rahmatullah’ am Ende des Gebets den Kopf zuerst nach rechts und dann nach links zu wenden.
5. Das rechte Verhalten (Adab) im Gebet
Zum rechten Verhalten im Gebet gehört es, die Augen in der stehenden Position auf den Punkt zu richten, auf dem unsere Stirn in der Niederwerfung zu ruhen kommt, sowie in der Verneigung auf die Füße, in der sitzenden Position auf die Hände und (beim Aussprechen der Friedensgrüße) am Ende des Gebets, während man sich nach rechts und links wendet, auf die Schultern zu schauen.
6. Die Niederwerfung der Vergesslichkeit (Sajdatu s-Sahw)
Die Sajdatu s-Sahw besteht aus zwei aufeinanderfolgenden zusätzlichen Niederwerfungen am Ende des Gebets, die notwendig sind, wenn ein Pflicht-Bestandteil des Gebets unvollständig ausgeführt oder ein notwendiger Bestandteil vergessen wurde.
Sajdatu s-Sahw wird zum Beispiel notwendig, wenn man im Witr-Gebet vergessen hat, das Qunût zu lesen, oder, obwohl dies notwendig gewesen wäre, nach der Sure al-Fâtiha keine weitere Sure oder Qur’ânverse rezitiert hat, bevor man sich verneigt hat, oder wenn man vergessen hat, zum Aussprechen des ersten ‚at-Tahiyyât’ sitzen zu bleiben, oder keine Niederwerfung vollzogen hat, wenn ein Qur’ânvers rezitiert wurde, bei dessen Rezitation eine Niederwerfung vorgeschrieben ist.
Ebenso wird Sajdatu s-Sahw notwendig, wenn man zum Beispiel in einem Gebet, das aus mehr als zwei Gebetseinheiten besteht, nach dem ersten ‚at-Tahiyyât’ die Segenswünsche auf den Propheten – Allah segne ihn und schenke ihm Frieden – spricht, bevor man wieder aufsteht, oder wenn man al-Fâtiha nach der Rezitation einer anderen Sure oder anderer Qur’ânverse, anstatt vorher, gelesen hat.
Sollte man jedoch vergessen, die Sajdatu s-Sahw zu vollziehen, ist es nicht erforderlich, das Gebet zu wiederholen.
Die grundlegenden Pflichten der Religion sind dem Propheten – Allah segne ihn und schenke ihm Frieden – durch den Erzengel Jibrîl verkündet worden. Die fünf täglichen Pflichtgebete jedoch wurden Allahs Gesandtem – Segen und Friede seien auf ihm – in der Nacht seiner wundersamen Himmelsreise gegeben. Anfangs waren dem Propheten – Allah segne ihn und schenke ihm Frieden – täglich fünfzig Gebete aufgetragen worden, doch als er dies, auf dessen Fragen, dem Propheten Mûsâ berichtete, sagte dieser:
„O Gesandter Allahs! Ich habe dies vor dir vergeblich bei den Kindern Isrâ’îls versucht. Auch die Kräfte deiner Gemeinde werden nicht ausreichen, fünfzig Gebete täglich zu verrichten!“
Daraufhin wandte sich der Prophet – Allah segne ihn und schenke ihm Frieden – in dieser Nacht fünf Mal an Allah und bat ihn jedes Mal, die Anzahl der Gebete zu verringern, bis er schließlich den Befehl erhielt, täglich fünf Gebete zu verrichten. Als er daraufhin schließlich wieder Mûsâ – Friede sei mit ihm – begegnete, sagte dieser:
„Sie werden auch fünf Gebete nicht verrichten können!“
Worauf Allahs Gesandter Muhammad – Allah segne ihn und schenke ihm Frieden – ihm entgegnete:
„Ich schäme mich, Allah um weitere Erleichterung zu bitten!“,
so dass von diesem Zeitpunkt an die fünf täglichen Gebete zur Pflicht wurden.
Mit der Verringerung der Anzahl der Gebete von fünfzig auf fünf zeigte Allah Seine Barmherzigkeit und verkündete darüber hinaus Seinem Gesandten – Allahs Segen und Friede seien auf ihm – die frohe Botschaft:
„O mein Gesandter! Mein Wort bleibt stets bestehen! Für die Verrichtung der fünf Gebete wirst du den Lohn von fünfzig Gebeten erhalten!“
Und der Prophet – Allah segne ihn und schenke ihm Frieden – sagte zu seiner Gemeinde bezüglich dieser fünf Gebete:
„Allah hat gesagt: ‚Ich habe dir für deine Gemeinde fünf tägliche Gebete zur Pflicht gemacht. Damit ist ein Versprechen Meinerseits verbunden: Wahrlich, Ich werde die, die diese fünf täglichen Gebete zur rechten Zeit verrichten, ins Paradies bringen. Und wer diese Gebete nicht einhält, dem gebe Ich keinerlei Versprechen!’“
In einer anderen Überlieferung heißt es:
„Allah hat fünf tägliche Gebete für Seine Diener zur Pflicht gemacht. Denjenigen, die diese Gebete vollständig verrichten, hat Er versprochen, dass sie am Tage des Gerichts ins Paradies eingehen werden. Jedoch für diejenigen, die ihre Gebet in achtloser Weise oder fehlerhaft verrichten, gilt dies Versprechen nicht, Allah wird mit ihnen verfahren, wie es Ihm beliebt, Er wird sie strafen oder ihnen vergeben.“
Um die Bedeutung der fünf täglichen Gebete zu verdeutlichen, fragte Allahs Gesandter einmal seine Gefährten – Allah segne ihn und sie und schenke ihm und ihnen Frieden:
„Wenn einer von Euch neben seinem Haus einen Fluss hat und sich täglich fünf Mal in diesem Fluss wäscht, glaubt ihr, dass an seinem Körper noch etwas vom Schmutz haften kann?“
Die Gefährten antworteten: „Kein Schmutz kann daran haften!“
Da fuhr der Prophet – Allah segne ihn und schenke ihm Frieden – fort:
„Genauso ist es mit den fünf täglichen Gebeten. Allah löscht mit den fünf täglichen Gebeten die Sünden aus.“
In einer Reihe von Aussprüchen verkündete der Prophet – Allah segne ihn und schenke ihm Frieden – folgende frohe Botschaft:
„Wer sich der großen Sünden enthält, für den ist das Verrichten der fünf täglichen Gebete und die Teilnahme am gemeinschaftlichen Freitagsgebet Anlass für die Vergebung all der kleineren Sünden, die dazwischen begangen wurden.“
„Wenn ein Muslim seine Gebetswaschung zur Zeit des Gebets verrichtet und dann in frommer Ehrerbietung betet, löscht sein Gebet alle früheren Sünden aus. Und dies gilt für alle Zeiten!“
Es ist zu betonen, dass die fünf täglichen Gebete, jedes für sich zu seiner Zeit, von besonderem Wert und größter Wichtigkeit sind. Den verschiedenen Gebetszeiten liegt eine tiefe Weisheit zugrunde. Die Art, wie sie auf den Tag verteilt sind, birgt für die Menschen unzählige Segnungen, sowohl in körperlicher als auch in geistiger Hinsicht. Deshalb sollte man jedes Gebet ernsthaft und zu seiner Zeit verrichten. Allah der Erhabene sagt im heiligen Qur’ân:
„So sei Allah gelobt, wenn ihr den Abend erreicht und wenn ihr euch am Morgen erhebt. Und Ihm gebührt alles Lob in den Himmeln und auf Erden und beim Niedergang der Sonne und zur Mittagszeit.“ (30:17-18)
´Abdullah ibn ´Abbâs – möge Allah mit ihm zufrieden sein – erklärte diese Verse so, dass darin alle fünf täglichen Gebete erwähnt werden:
„Die Worte ‚wenn ihr euch am Morgen erhebt’ beziehen sich auf das Morgengebet, die Worte ‚zur Mittagszeit’ bedeuten das Mittagsgebet, ‚beim Niedergang der Sonne’ das Nachmittagsgebet und ‚wenn ihr den Abend erreicht’ bezieht sich auf das Abend- und das Nachtgebet.
Darüber hinaus gibt es noch einige andere Verse im heiligen Qur’ân, die sich auf die Pflichtgebete beziehen.
Safîrî betont den ungeheuren Stellenwert der fünf täglichen Gebete und beschreibt den Zustand derer, die diese nicht verrichten, wie folgt:
„Die Engel rufen dem, der das Morgengebet auslässt zu:
‚O du großer Sünder!’;
dem, der das Mittagsgebet nicht betet, rufen sie zu: ‚O du Verlorener!’;
dem, der das Nachmittagsgebet auslässt, rufen sie zu: ‚O du Rebell!’;
dem, der das Abendgebet unterlässt: ‚O du Undankbarer!’;
und dem, der das Nachtgebet unterlässt, rufen sie zu: ‚O du Verlierer!’…“
Die Regeln und Bestimmungen für das Gebet sollten möglichst genau eingehalten werden, ebenso wie die zusätzlichen Gebete (Sunna), die der Prophet – Allah segne ihn und schenke ihm Frieden – immer oder häufig in Zusammenhang mit den fünf täglichen Pflichtgebeten zu verrichten pflegte. Sie sind ein wichtiger Bestandteil der täglichen Gebetspraxis. Darüber hinaus gibt es noch eine Reihe weiterer, auf den Propheten – Allah segne ihn und schenke ihm Frieden – zurückgehender, freiwilliger Gebete, die zu verschiedenen Tages- und Nachtzeiten verrichtet werden können. Über die, mit den Pflichtgebeten verbundenen, Sunna-Gebete gibt es eine Vielzahl von prophetischen Überlieferungen:
„Die zwei Gebetseinheiten vor dem Morgengebet sind wertvoller als diese Welt und alles was in ihr ist!“
„Der Prophet pflegte vier Gebetseinheiten vor dem Pflichtgebet am Mittag und zwei Gebetseinheiten danach zu verrichten.“
„Möge Allah demjenigen barmherzig sein, der vier Gebetseinheiten vor dem Pflichtgebet am Nachmittag verrichtet!“
„Beeilt euch, die zwei Gebetseinheiten nach dem Abendgebet zu verrichten, denn sie werden zusammen mit dem Pflichtgebet (in den Himmel) emporgehoben!“
Die folgende Aussage wird auf die vier zusätzlichen Gebetseinheiten vor dem Nachtgebet bezogen:
„Es gibt ein Gebet zwischen jedem Gebetsruf (Adhân) und dem Aufruf zum Gebet (Iqâma).“
Und von den zwei Gebetseinheiten nach dem Nachtgebet wird berichtet, dass der Prophet – Allah segne ihn und schenke ihm Frieden – sie regelmäßig zu verrichten pflegte.
Einer der wichtigsten Aspekte des Gebetes besteht im Einhalten der Gebetszeiten.
Wenn der Gesandte Allahs – Segen und Friede seien auf ihm – gefragt wurde:
„Was ist die vorzüglichste Handlung?“
antwortete er: „Das Verrichten des Gebetes zu seiner Zeit!“
Deshalb ist es vorzuziehen, alle Gebete zu Beginn ihrer Zeit zu verrichten. Darüber sagte der Prophet – Allah segne ihn und schenke ihm Frieden:
„Allah ist zufrieden mit einem Diener, der die Gebete zu Beginn ihrer Zeit verrichtet, doch Er vergibt (auch) dem, der sie gegen Ende ihrer Zeit verrichtet.“
Neben den fünf täglichen Gebeten zählt noch das Freitagsgebet (Salâtu l-Jumu´a) zu den Pflichtgebeten. Es wird, verbunden mit einer Predigt, am Freitagmittag in Gemeinschaft verrichtet und ersetzt an diesem Tag das Mittagsgebet. Jeder erwachsene, männliche Muslim ist verpflichtet, daran teilzunehmen, es sei denn, er befindet sich auf Reisen. Dieses Gebet ist für Frauen nicht verpflichtend, doch ist es ihnen freigestellt, ebenfalls daran teilzunehmen. Im heiligen Qur’ân wird die Bedeutung des Freitagsgebetes im folgenden Vers angesprochen:
„O ihr Gläubigen, wenn zum Gebet am Freitag gerufen wird, dann eilt zum Gedenken Allahs und unterbrecht den Handel. Das ist besser für euch, wenn ihr es nur wüsstet.“ (62:9)
Verfasst von Osman Nuri Topbas